Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schick Sanierungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen derSchick Sanierungen, Hohensteinstraße 30, 73614 Schorndorf, gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    • schriftliche Auftragsbestätigung,
    • mündliche Beauftragung,
    • Beginn der Ausführung der Leistung.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3. Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der tatsächlich erbrachten Leistung.
  2. Nebenleistungen (z. B. Trocknung, Schimmelvorbehandlung, Schutzmaßnahmen, Entsorgung) sind auch dann geschuldet, wenn sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind, jedoch zur fachgerechten Ausführung notwendig sind.
  3. Technisch oder handwerklich bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

4. Preise und Vergütung

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  2. Bei Not-, Wochenend-, Feiertags- oder Nachtarbeiten können Zuschläge berechnet werden.
  3. Zusatzleistungen, die während der Ausführung erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten.
  4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen:
    • Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
    • Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
    • ungehinderter Zugang zu den Arbeitsbereichen besteht,
    • notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser) bereitgestellt werden,
    • relevante Informationen (z. B. Vorschäden, Leitungspläne) korrekt mitgeteilt werden.
  2. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Ausführungsfristen

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder Fremdleistungen verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

8. Abnahme

  1. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung.
  2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
    • der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen verweigert oder
    • die Leistung in Gebrauch genommen wird.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

9. Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme.
  3. Natürlicher Verschleiß sowie Schäden durch unsachgemäße Nutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

10. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

12. Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.Bei ausdrücklichem Wunsch nach sofortiger Leistungserbringung (z. B. Notfall) erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB nach vollständiger Leistungserbringung.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.